Vergütung

Die Steuerberatervergütungsverordnung

Steuerberater sind für die von Ihnen erbrachten Leistungen an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden.

Neue Mandanten können die Erstberatung nach § 21 StBVV in Anspruch nehmen.
Das ist i.d.R. günstiger als Sie denken. Zudem wird die Erstberatungsgebühr im Falle eines konkreten Auftrags auf das Honorar angerechnet.

In Fällen mit besonderen Haftungsrisiken oder bei sehr zeitaufwendigen Sachverhalten vereinbare ich mit Ihnen gerne eine transparente Vergütung nach § 4 Abs.1 StBVV.