Finanzbuchführung


Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. So geben Finanzbuchführung und Kostenrechnung als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung dient dem Unternehmer deshalb als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards. Ihr Steuerberater hilft, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bietet Ihr Steuerberater Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise können Sie die Belege selbst kontieren und/oder in der Datenverarbeitung erfassen, während Ihr Steuerberater die letzte Durchsicht der Buchungen übernimmt und Ansprechpartner in Zweifelsfragen ist. Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, ist Ihr Steuerberater mit einem kompetenten Service für Sie da.

Quelle:
StB-Kammer
Köln

Einrichtung und Organisation der Buchführung

Einrichtung der Kostenrechnung

Übernahme der kompletten Buchführung