Finanzbuchführung
Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. So geben Finanzbuchführung und Kostenrechnung als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung dient dem Unternehmer deshalb als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards. Ihr Steuerberater hilft, wenn Sie die Buchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bietet Ihr Steuerberater Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise können Sie die Belege selbst kontieren und/oder in der Datenverarbeitung erfassen, während Ihr Steuerberater die letzte Durchsicht der Buchungen übernimmt und Ansprechpartner in Zweifelsfragen ist. Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, ist Ihr Steuerberater mit einem kompetenten Service für Sie da.
Quelle:
StB-Kammer
Köln
Einrichtung und Organisation der Buchführung
- Auswahl des geeigneten Kontenrahmens und Erstellung des Kontenplans
- Ermittlung und Erfassung der Stammdaten
- Festlegung der Auswertungsart in Abstimmung mit dem Mandanten
- Vorschläge zur rationellen Abwicklung des Datenaufkommens
Einrichtung der Kostenrechnung
- Festsetzung des Auswertungsziels
- Einrichtung von Kostenstellen bzw. Kostenträgern
- Ermittlung von Verteilungsschlüsseln für die Gemeinkosten
Übernahme der kompletten Buchführung
- Erfassung und Auswertung der Belege
- Kontierung der Belege nach den gesetzlichen Vorgaben und Zuordnung zu den Kostenstellen/-trägern
- Übernahme von Daten aus der Fakturierungs- oder Kassensoftware des Mandanten
- Abstimmung der Buchhaltung mit Mandantenunterlagen
- Einrichtung und Fortschreibung der Anlagenbuchführung